Arbeitsanweisung zur regelmäßigen Kontrolle der Messtechnik
1. Zweck #
Diese Arbeitsanweisung regelt die wöchentliche Überprüfung und Dokumentation der Messtechnik, um technische Ausfälle frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
2. Geltungsbereich #
Diese Anweisung gilt in Verbindung mit der Pflichtenliste für alle Mitarbeiter, die in der Filiale tätig sind, sobald der entsprechende Kontrollschritt auf der Pflichtenliste angezeigt wird.
3. Arbeitsmittel #
Für die Durchführung der Messtechnik-Kontrolle werden folgende Arbeitsmittel benötigt:
- Pflichtenliste
- Messprotokoll (auf der Rückseite der Pflichtenliste)
- Audiometer (vorhandene Geräte)
4. Durchführung #
- Wöchentliche Kontrollmessung gemäß Pflichtenliste durchführen.
- Messung über Kopfhörer:
- Luftleitung (LL) und Knochenleitung (KL) für rechtes und linkes Ohr
- Messfrequenzen: 0,5 / 1 / 2 / 4 / 6 kHz
- Messung über Lautsprecher:
- Eine Gruppe Einsilber bei 65 dB.
- Freefit Raumkalibrierung:
- Raumkalibrierung durchführen und speichern.
- Speicherung der Messungen:
- Alle durchgeführten Messungen sind unter dem eigenen Namen in Amparex zu speichern, um die Durchführung der Kontrollen nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Dokumentation auf der Pflichtenliste:
- Nach Abschluss der Messung auf der Rückseite der Pflichtenliste mit Kürzel abhaken.
- Vorgehen bei Abweichungen oder Fehlern:
- Defekt-Eintrag im Prüfplan dokumentieren.
- Meldung an Technischen Verantwortlichen (TV):
- TV leitet notwendige Reparaturschritte ein und dokumentiert die Maßnahmen im Prüfplan.
5. Dokumentation #
Alle ausgefüllten Prüfprotokolle sind im Filialordner abzulegen und für eventuelle Überprüfungen bereitzuhalten.
Mitgeltende Dokumente #
- Pflichtenliste mit Messprotokoll
- Prüfplan (zur Dokumentation von Defekten und Maßnahmen)
Diese Arbeitsanweisung gewährleistet eine systematische Kontrolle der Messtechnik, unterstützt die Fehlervermeidung und stellt die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen sicher.